perpedalo | Köln-Rikscha
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Saison 2010)
§ 1 Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Miet- und Servicebedingungen sind Bestandteil aller Angebote
zwischen perpedalo | Köln-Rikscha und dem jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde) und finden in ihrer jeweils gültigen Form auch für alle künftigen Verträge Anwendung.
Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Buchung bietet der Kunde perpedalo | Köln-Rikscha den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, indem der Veranstalter dem Kunden die Buchung auf der Grundlage der AGB schriftlich (dabei gilt auch die elektronische Form) bestätigt.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote von perpedalo | Köln-Rikscha sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 2 Leistungen / Mietgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der in der Auftragsbestätigung genannten Zahl von Fahrradrikschas oder Fahrrädern und / oder die Durchführung von Dienstleistungen mit diesen.
Im Falle von Eventverträgen verpflichtet sich perpedalo | Köln-Rikscha, selbst oder durch Vertragspartner am vereinbarten Ort und während der vereinbarten Zeit die vereinbarte Anzahl von Rikschas und / oder Fahrrädern im Auftrag des Kunden einzusetzen. Grundsätzlich befördert perpedalo | Köln-Rikscha dabei die Fahrgäste im Auftrag und auf Kosten des Kunden.
Im Falle von Werbeverträgen verpflichtet sich Perpedalo | Köln-Rikscha, selbst oder durch Vertragspartner am vereinbarten Ort und während der vereinbarten Zeit die vereinbarte Anzahl von Rikschas im Rahmen der regulären entgeltlichen Personenbeförderung mit Rikschas mit der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werbung auf den Karosserieflächen einzusetzen. Wenn nicht anders vereinbart, befördern die Rikschas Fahrgäste gegen einen Fahrpreis. Der Auftraggeber hat keinerlei Rechte an den Einnahmen aus der Personenbeförderung.
An Tagen mit schlechten Witterungsverhältnissen kann der Betrieb jedoch bis zur völligen Einstellung eingeschränkt werden. Als schlechte Witterungsverhältnisse gelten dabei insbesondere Temperaturen von unter 8 Grad, anhaltende Niederschläge, Windstärken von mindestens 4 oder Gewitter. Aus dieser Einschränkung erwachsen dem Werbepartner keine Ansprüche.
§ 3 Mängel bei vermittelten Dienstleistungen
Sollten im Auftrag des Kunden über Perpedalo | Köln-Rikscha zusätzliche Dienstleistungen gebucht werden, haftet bei Mängeln der vermittelten Leistung nicht Perpedalo | Köln-Rikscha, sondern ausschließlich der jeweilige Leistungsträger.
§ 4 Mietsache / Mietzeit
Die Rikscha bzw. das Fahrrad wird in ordentlichen und verkehrssicheren Zustand übergeben und ist vom Mieter mit Sorgfalt zu behandeln.
Für entstandene Schäden (insb. Unfälle, Vandalismus, Diebstahl) ist allein der Mieter haftbar. Verschwiegene Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
Die Rikscha bzw. das Fahrrad ist nicht diebstahlversichert. Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Bei Unfällen oder Pannen ist Perpedalo | Köln-Rikscha umgehend zu informieren.
Bei Anmietung der Rikscha ist eine Kaution in Höhe von 400,- Euro zu hinterlegen. Die Miete wird mit der Kaution verrechnet.
Mietzeit und Mietpreis werden im Vertrag festgehalten.
Verzögert sich die Rückgabe über die im Vertrag festgelegte Dauer hinaus, kann Perpedalo | Köln-Rikscha den Mietpreis entsprechend nachberechnen. Dabei werden an dem vereinbarten Kalendertag, bei einer Verzögerung der Rückgabe von bis zu 1 Stunde 30 % des Mietpreises, von bis zu 2 Stunden 60 % des Mietpreises und bei mehr als drei Stunden 100 % des Mietpreises veranschlagt. Jeder angefangene folgende Kalendertag wird ebenfalls mit 100% des Mietpreises berechnet.
Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche Perpedalo | Köln-Rikscha für die Zeit, die für die Instandhaltung und Reparatur erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Eine vorzeitige Rückgabe bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr
Die Übergabe der Rikscha erfolgt am Sitz von Perpedalo | Köln-Rikscha. Eine Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden.
Der Gefahrenübergang tritt mit der Unterzeichnung des Mietvertrages ein.
§ 5 Lieferung / Auftragsdurchführung
Die Vereinbarung von Lieferungen und Auftragsfahrten erfolgt unter dem Vorbehalt
rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Termins aus Umständen, die
Perpedalo | Köln-Rikscha zu vertreten hat, unmöglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, von Perpedalo | Köln-Rikscha nicht zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, Unwetter etc. berechtigen Perpedalo | Köln-Rikscha – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden – vom Miet- und Servicevertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
§ 6 Gestaltung der Werbung
Perpedalo | Köln-Rikscha stellt dem Kunden rechtzeitig alle zur Gestaltung der Werbung notwendigen Daten zur Verfügung. Die reprofähigen Layouts zur Gestaltung der Werbeflächen werden vom Kunden in der Regel bis spätestens sechs Wochen vor Betriebsstart geliefert. Die Lieferung erfolgt dabei auf Gefahr des Kunden. Perpedalo | Köln-Rikscha übernimmt die Produktion und Anbringung der Werbefolien, Werbeträger etc. gemäß den Vorgaben des Kunden auf dessen Kosten. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung.
§ 7 Zahlungen
Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, nach Erhalt innerhalb von 10 Tagen ohne
Abzug zahlbar. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein.
Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen
ist Perpedalo | Köln-Rikscha berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Der Rikschafahrer bzw. Leiter der Fahrradtour ist verpflichtet, eine Wartezeit von 20 Minuten ab Beginn des vereinbarten Zeitpunktes der Führung bzw. Veranstaltung einzuhalten.
Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muß zwischen den Gästen und dem Rikschafahrer vereinbart werden, ob – falls der Rikschafahrer anderen Verpflichtungen nachkommen muß – die Tour verkürzt wird oder ob die ursprünglich vereinbarte Dauer realisiert werden kann.
Wird die Tour verkürzt, fällt das vereinbarte Honorar in voller Höhe an.
§ 8 Stornierung
Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Ein kostenfreier Rücktritt ist für den Kunden bis zum 5. Tag vor der vereinbarten Vertragsleistung möglich. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam, an dem er bei Perpedalo | Köln-Rikscha eingeht. Der Rücktritt muß vom Kunden schriftlich erklärt werden. Perpedalo | Köln-Rikscha behält sich dabei ausdrücklich vor, bereits erbrachte Leistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Tritt der Kunde nach dem 5. Tag vor der vereinbarten Vertragsleistung zurück, so fällt eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 25 % an.
Wird eine vereinbarte Rikscha- oder Fahrradveranstaltung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mindestens drei Kalendertage vor dem vereinbarten Termin eine schriftliche Stornierung durch den Kunden erfolgt, wird dem Kunden ein Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
§ 9 Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen
Die bestehende Rechtslage ermöglicht es Perpedalo | Köln-Rikscha in der Regel überall dort ihre Fahrzeuge einzusetzen, wo auch herkömmliche Fahrräder im Rahmen des Gemeingebrauchs eingesetzt werden können. Sollte es Perpedalo | Köln-Rikscha aufgrund von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen verboten sein, bestimmte Flächen zu befahren (z.B. im Zusammenhang mit Großveranstaltungen), ist der zwischen Perpedalo | Köln-Rikscha und dem Kunden geschlossene Vertrag gemäß § 313 I BGB hinsichtlich des Einsatzgebietes entsprechend anzupassen.
Eine räumliche Einschränkung der Leistung Perpedalo | Köln-Rikscha aufgrund von öffentlich rechtlichen Verpflichtungen führt nicht zu einem Rücktrittsrecht vom Vertrag.
§ 10 Versicherung
Für Fahrer und Fahrgäste der Rikschas von Perpedalo | Köln-Rikscha bestehen ausreichende Versicherungen. Eine entsprechende Police wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. Eine Nutzung von vermieteten Fahrrädern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
§ 11 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen Perpedalo | Köln-Rikscha sind auf den Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vor. Die Haftung ist dabei auf die Höhe des anteiligen Honorars für die restliche Vertragslaufzeit beschränkt.
§ 12 Geltungsbereich und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz von Perpedalo | Köln-Rikscha. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
§ 13 Schlussbestimmung
Der Besteller einer Leistung erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung / Buchungsbestätigung an Perpedalo | Köln-Rikscha an.
Stand: 12. April 2010
MIETVEREINBARUNG
1. Allgemeines
Die folgenden allgemeinen Miet- und Servicebedingungen sind Bestandteil sowohl aller Miet- und Serviceangebote als auch aller Miet- und Serviceverträge zwischen JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) und dem jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde) und finden in ihrer jeweils gültigen Form auch für alle künftigen Verträge Anwendung.
Von diesen allgemeinen Miet- und Servicebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Kunden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw. eine Beauftragung für Dienstleistungen kommt erst durch eine Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) zustande.
2. Mietgegenstand / Leistungen
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen und /oder die Durchführung von Dienstleistungen. JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) behält sich das Recht vor, die im jeweiligen Vertrag genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
3. Mietzeit und Mietgebühr / Preise für Dienstleistungen
Die Mietzeit wird im Vertrag (wenn nicht anders vereinbart 9 Uhr bis 9 Uhr folgender Tag) festgehalten. Angefangene Tage zählen voll. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) und endet bei der Rücklieferung ins Lager von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA). Verzögert sich das Eintreffen der Geräte bei RIKSCHAMOBIL über die ursprünglich im Auftrag oder Lieferschein vereinbarte Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Von einer Verlängerungsabsicht der vereinbarten Mietzeit muss der Kunde JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) ohne schuldhaftes Zögern in Kenntnis setzen. Die Mietgebühr richtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Die Preise für Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, wenn nicht anders vereinbart.
4. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand /Transport der Geräte erfolgt auf Kosten des Kunden auf dem von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) gewählten Versandweg, es sei denn, der Kunde schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) die Sache dem Spediteur oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
5. Gebrauch der Mietsache
Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) sind zu befolgen. Der Kunde bestätigt durch den Mietvertrag, mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache vertraut zu sein.
Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.). Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA). Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt. Der Kunde hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Kunde ermöglicht JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Kunde.
6. Haftung des Kunden bei Vermietung
Der Kunde haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Kunde. Im Falle eines Totalschadens hat der Kunde ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) zu benachrichtigen.
7. Versicherung / Genehmigungen
Ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht nur, wenn die Mietsache (Fahrradrikscha oder Conference-Bike) von den bei der Versicherung von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) registrierten Rikschafahrer bedient wird. Die Deckungssummen sind wie folgt:
2.000.000 Euro für Personenschäden
1.000.000 Euro für Sachschäden
200.000 Euro für Vermögensschäden.
Die Mietsache selbst ist nicht versichert, es wird dem Kunden empfohlen, zu seinen Lasten eine entsprechende Versicherung zum Wiederbeschaffungswert abzuschließen. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
8. Gewährleistung, Schadensersatz
Die Geräte werden in technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand bereitgestellt. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör wird beigepackt. Der Kunde hat Gelegenheit, dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen. JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alle Haftungsbeschränkungen von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) gelten auch gegenüber Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) unverzüglich anzuzeigen. JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Kunde die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Kunden untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Kunde die JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Sämtliche o.g. Regelungen gelten auch dann, wenn von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) Personal zur Verfügung gestellt wird.
Der Kunde verpflichtet sich, JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) erhoben werden. Der Freistellungsanspruch von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) gegen den Kunden umfasst auch die Kosten, die JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Im Falle der Nutzung und des Betreibens von Fahrzeugen, die nicht zum Bestand der Firma RIKSCHAMOBIL gehören, übernimmt JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) keine Haftung. Dies gilt auch dann, wenn diese Fremdfahrzeuge durch Personal von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) bedient werden.
9. Stornierung
Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag, gleich aus welchem Grund, kann JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) ohne Nachweis eines Schadens den vereinbarten Gesamtpreis für Miete und Service als Stornierungskosten fordern, bei frühzeitiger Stornierung ermäßigen sich diese wie folgt:
bis 30 Tage vor Miet- und/oder Servicebeginn 10%des Gesamtpreises
bis 14 Tage vor Miet- und/oder Servicebeginn 20%des Gesamtpreises
bis 7 Tage vor Miet- und/oder Servicebeginn 40%des Gesamtpreises
bis 2 Tage vor Miet- und/oder Servicebeginn 60%des Gesamtpreises
bis 1 Tag vor Miet- und/oder Servicebeginn 70% des Gesamtpreises
Am Einsatztag selbst oder Tag des Mietbeginns 80% des Gesamtpreises
Für Privatpersonen (Verbraucher gem. BGB) gilt: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) GmbH & Co. KG, Am Einlaß 3, 80469 München, Tel. 089- 242 16 88 0, e-Mail: info@perpedalo.de. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Entgegennahme der Leistung von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) durch den Kunden.
10. Lieferung / Auftragsdurchführung
Die Vereinbarung von Lieferungen und Auftragsfahrten erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Termins aus Umständen, die JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) zu vertreten hat, unmöglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob seitens JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, etc. berechtigen JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden – vom Miet- und Servicevertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
11. Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich ist die Miet- und/oder Servicegebühr bei Herausgabe der Mietsache durch JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) bzw. bei Beginn der Serviceleistung fällig. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei längerer Mietdauer ist JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Kunden zu verlangen. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen, deren sofortige Rückgabe zu verlangen und sämtliche Serviceleistungen einzustellen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen ist JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Kunde kann gegen die Forderungen von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
12. Rückgabe der Mietsache
Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Kunde JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) für die Zeit, die für die Instandhaltung und Reparatur erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Verzichtet der Kunde auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die von JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden ist. JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb zwei Kalendertagen vor.
13. Sonstiges
Erfüllungsort ist der Firmensitz: JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) Leuchterstr. 160 51069 Köln. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Der Gerichtsstand ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Verkauf von Waren gelten darüber hinaus unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verkauf.
JOHANNES WITTIG (PERPEDALO KÖLN-RIKSCHA) Leuchterstr. 160 51069 Köln